Für die Gliederung Städtischer Kontingente kann man in einigen Verweisen aus dem Buch „Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1896“ zurück greifen.
Im ersten Kapitel „Die bürgerlichen Streitkräfte ud ihre Organisation“ wird darauf eingegangen, dass schon Heinrich IV. eine allgemeine Wehrpflicht für die Bürgerschaft der Stadt Köln befohlen hatte, Weiterlesen