Städtische Kontingente im 13. Jahrhundert

Für die Gliederung Städtischer Kontingente kann man in einigen Verweisen aus dem Buch „Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1896“ zurück  greifen.

Im ersten Kapitel „Die bürgerlichen Streitkräfte ud ihre Organisation“ wird darauf eingegangen, dass schon Heinrich IV. eine allgemeine Wehrpflicht für die Bürgerschaft der Stadt Köln befohlen hatte, um sich gegen seinen rebellierenden Sohn abzusichern. Im Vergleich mit der Belagerung durch Erzbischof Anno im Jahre 1074 wird schnell ersichtlich, dass die Kontingente stark angehoben worden sind. Dies im Zusammenhang mit dne Ausbau der Wehrhaftigkeit der Stadt im architektonischem Sinne sprechen für eine militärische Struktur in festen Formen. Tiefere Einblicke gibt es nicht. Ein Führsprecher für das oben genannte können einzig und allein die militärsichen Erfolge der Kölner im 12. Jahrhundert sein.

Gliederung der städtischen Miliz

Die Grundlage der städtischen Wehrorganisation bildeten die Sndergemenden. Als Sammelpunkte gab es die G’burhäuser die meist innerhalb der Stadtvirtel gelegen waren und möglichst von allen Seiten durch schmale Gassen zugänglich waren. Von hier aus rückten wohl auch bei Bürgerzwischen die streitenden Parteien gegeneinander aus. Auch waren einigen Gemenden einzelne Stadttore zur besonderen Verteidigung zugeteilt. So ist zum Beispiel bekannt, dass die Sondergemende St. Columba die Ebtienpforte besaß und 1264 die Amtleute in Erbpacht gaben. Der Sondergemende St. Christophorus gehörte die Löwenpforte, St. Laurenz die Würfelpforte und so weiter. Dies alles schon nachweisbar für das 13. Jahrhundert und damit ein Beweis für die Existenz militärischer Gemenden innerhalb der städtischen Viertel.

Ausrüstung der Gemenden

Über die Regelung der Ausrüstung, die ein jeder Bürger zu haben hatte, gibt es wohl leider erst ab der Mitte des 14. Jahrhunderts Zeugnisse für Köln. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich diese wie in der allgemeinen Wehrpflichtverordnung der Stadt Köln nach dem Vermögen des einzelnen Bürgers, vorzugsweise dem Grundbesitz, richtete.

Feldzeichen der städtischen Aufgebote

Über die Nutzung von Feldzichen ist in der Kölner Quelle leider erst ab dem 14.image_phpU3MJPr Jahrhundert die Rede. Allerdings gibt uns hier ein anderer Befund Auskunft. Die Kiliansfahne, auch Cyriakusbanner der Stadt Würzburg wurde bei der Schlacht von Mühlberg bei Kitzingen im Jahre 1266 mitgeführt und verweist auf eine frühe Tradition in dem Sinne hin.

Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass man ujter dem Städtischen Zeichen und daneben einer Zahl von Wimpeln in die Schlacht zog, die wie im Kölner Kontext von den Hauptleuten aufbewahrt wurden.

Der Einsatz ministerialer Bürger

Glaubt man der Abhandlung „Ministerialität und Stadt“ von Felix Neumann, so gab es wohl auch ab dem 13 Jahrhundert (in Bayern erst ab den Städtegründungen unter Ludwig II.) ausgehandelte Bündnisse zwischen den ehemals durch den Landesherrn angesiedelten Ministerialen innerhalb der Stadt zum Zwecke der Einflussnahme der unter dem Stadtrecht stehenden Bürger und der Stadt selber. Da man natürlich seitens der Stadtväter vermeiden wollten, dass ministeriale Strohmänner an Stadtämter kamen und somit im Namen des Landesherren die Geschicke der Stadt geleitet werden konnten, wurde den Ministerialen anfangs das Bürgerrecht noch verwehrt. Ministeriale, die sich aber in den Dienst der Stadttellten und sich von ihrem ehemaligen Herrn damit los sagten bekamen im Gegenzug für ihre Treue das Bürgerrecht. So passiert in Freiburg und Straßburg.

Der Einsatz von Söldnern

Ferner weisen die Quellen darauf hin, dass schon im 13. Jahrhundert gewisse Unzulänglichkeiten eines stehenden Bürgerheeres dazu führten, dass die städtischen Behörden hier eingriffen und auf die Werbung kriegserprobter Söldner auswichen. Damit wurde einerseits die Kriegstüchtigkeit des städtischen Heeres erhöht und andererseits war es nicht mehr nötig bei jeder kleinen Fehde die Bürger aufzubieten, was für die Wirtschaftlichkeit der Stadt Köln erhebliche Vorteile bot.

Für da Jahr 1268 ist die Anwerbung von Rittern auf Sold durch die Stadt Köln nachweisbar. Im schwelenden Konflikt zwischen der Patrizierfamilie der Overstolzen und den sogenannten Weisen, welcher sich über das gesamte Jahr 1268 hinwegzog und gewaltsam entlud, kann nachgewiesen werden, dass die Familie der Overstolzen zwölf Söldner unter der Führung des Ritters Friedrich von Bickenbach in den Dienst stellte bevor sie militärisch aktiv wurde. Aus der Folgezeit sind mehrere Dienstverträge oder Quittngen mit Söldnern erhalten welche in aller Deutlichkeit auf diese Praxis hinwiesen.

Hier geht auch hervor, dass die Stadt wohl auch auf berittene Haufen zurückgriff, die sich meist aus dem ärmeren Adel oder dem Kampfgeübten Mitgliedern des städtischen Patriziats zusammensetzte. Die Anwerbung erfolgte nach Geleyen (Lanzen oder Gleven) und bestand in der Regel aus acht bis zwölf Mann mit drei Pferden. Der Anführ musste einen Streithengst, die beiden ihn begleitenden Knappen ein gewöhnliches Pferd besitzen. Für persönliche Unfälle, Verwundungen oder Todesfälle kam die Stadt nicht auf, dagegen ersetzte sie die im Dienste der Stadt getöteten Pferde und ließ erkrankte Tiere auf Stadtkosten behandeln. Die Söldner hatten Anspruch auf einen Anteil des Lösegeldes der von ihnen gemachten Gefangenen, welche sie auf Verlangen gegen Zahlung einer bestimmten Entschädigung der Stadt auszuliefern hatten.

Bedenklich war in solchen Soldverträgen die Verpflichtung der Stadt, die etwa in Gefangenschaft geratene Söldner vor dme Friedensschluss auszulösen. Gerade diese oft schwer einzuhaltende Klausel war oftmals Anlass für Streitigkeiten zwischen der Stadt und ihren ehemaligen Dienstmännern.

Die Stadt behielt sich außerdem die Bestellung des Anführers vor. Die Dauer eines solchen Vertrages wurde wohl indivduell formuliert, liefen aber meist schon nach kurzer Zeit aus um gegenwärtigen Unkosten durch die Unabwägbarkeit der Dauer von Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Autor: Alexander Jäger

Quellen:

„Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung der Stadt Köln bis zum Jahre 1896“ von Dr. Riberg Werminghoff

„Ministerialität und Stadt“ von Felix Neumann

„Kilian – Aller Franken Patron“ Museumsbuch

 

 

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